Vor Diebstählen im Hotelzimmer schützen
Laptop, Geschäftsunterlagen, teure Kleidung: Auf einer Geschäftsreise sind alle Gegenstände in Deinem Reisegepäck wichtig und meist auch teuer. Da das Hotelzimmer tagsüber in der Regel unbewohnt ist, haben sich genug Langfinger auf den Diebstahl im Hotel spezialisiert. Doch wie kannst Du Dich schützen? Wer kommt für eventuelle Schäden auf? Lohnt sich eine Versicherung gegen Diebstahl im Hotel? Hier findest Du Antworten!
Selbstschutz vor Diebstählen
In erster Linie solltest Du Dich durch einfache Verhaltensregeln selbst gegen Diebstahl schützen. Der Selbstschutz beginnt bereits beim Packen des Koffers. Die teure Rolex macht zwar einiges her, aber muss sie wirklich mit auf die nächste Geschäftsreise? Gilt nicht das Gleiche für den Maßanzug und die komplette Produktpalette von Apple? Achte beim Packen darauf, dass Du nur notwendige Gegenstände mit auf Reisen nimmst. Ein nächster Punkt ist das Verhalten im Hotelzimmer. Den Koffer öffnen, die Papiere schnappen und nichts wie los zum Kundentermin, während Handy, Laptop und Bargeld offen im Gepäck liegen? Gelegenheit macht Diebe! In unserem Fall ist damit gemeint, dass Reinigungskräfte garantiert Dein Zimmer betreten und sicherlich nicht jede Putzdame dieser Welt die Unschuld in Person ist. Von daher ist man gut beraten die Wertsachen in dem Zimmersafe zu deponieren. Für alle diejenigen die Angst haben bei der Abreise etwas im Safe zu vergessen, hier ein kleiner Tipp – deponiere einfach etwas was du bei Deiner Abreise zwingend benötigst, wie Beispielsweise einen deiner zwei Schuhe. So vergisst du garantiert nichts mehr im Zimmersafe. Auch Deinen Schlüssel solltest Du sicher verwahren. Es ist hilfreich diesen nicht zusammen mit dem Hotelnamen und der Zimmernummer gemeinsam zu tragen, damit ein potenzieller Dieb nicht gleich das Rätsel samt Lösung präsentiert bekommt.
Die generelle Haftungsgrundlage im Hotelbetrieb
Solltest Du dennoch in Deinem Hotelzimmer bestohlen werden, sieht es von der Haftungsfrage gar nicht schlecht für Dich aus. Grob gesagt haften in Europa die Hoteliers! In Deutschland ist § 701 BGB ausschlaggebend. Hier ist geregelt, dass der Hotelbetreiber für die Sachen seiner Gäste haftet. Hierzu zählt nicht nur der Diebstahl im Hotelzimmer, sondern auch in anderen Räumlichkeiten wie dem Schwimmbad oder der Hotelbar. Ausgeschlossen ist einzig das Fahrzeug in der Tiefgarage. Der Haftungshöchstbetrag liegt beim Hundertfachen der Kosten eines Hotelzimmers. Maximal sind es jedoch 3.500 EUR und bei Wertsachen wie Geld oder Schmuck nur 800 EUR. Die Mindesthaftungssumme liegt bei 600 EUR. Die jeweiligen Höchstgrenzen können jedoch entfallen, wenn der Diebstahl passiert, nachdem ein Gegenstand dem Hotelier zur Aufbewahrung übergeben wurde. Dies gilt auch, wenn der Hotelier die Übernahme zur Aufbewahrung verweigert hat. In einem solchen Fall solltest Du Dir das Verhalten des Hoteliers besser schriftlich bestätigen lassen. Die gesamte Haftung gilt übrigens nur, wenn Du den Diebstahl während Deines Hotelaufenthalts angegeben hast. Schäden, die nachträglich auffallen, sind dann leider Dein Problem.
Versicherungen für das Gepäck
Nun stellt sich die Frage, wie es mit Versicherungen rund um das Thema Gepäck steht. Du denkst sicherlich direkt an die berühmte Reisegepäckversicherung. Doch Achtung! Eine solche Versicherung deckt nur die Reise selbst ab. Beispielsweise entwendet ein Dieb Deinen Koffer während der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel. Mit dem Diebstahl im Hotelzimmer hat eine solche Versicherung gar nichts zu tun. Solltest Du Dich für eine eigene Versicherung für das Gepäck im Zimmer interessieren, so ist die Hausratversicherung das Stichwort. Diese kommt dann auch in fremden Räumen auf, wenn diese aufgebrochen und Wertgegenstände entwendet wurden. Sollte sich jedoch ein Mitarbeiter des Hotels Zugang zum Zimmer verschaffen und sich dabei als Langfinger erweisen, so zahlt auch die Hausratversicherung keinen Cent. Eine Hausratversicherung hat somit während Deiner Geschäftsreise keinen großen Vorteil, da bereits alle Schäden vom Hotelier bezahlt werden müssen. Einzig bei Diebstählen aus dem Fahrzeug in der Tiefgarage ist es die Hausratversicherung, die für Schäden aufkommt. Abschließend sei Dir an dieser Stelle geraten, keine gesonderte Versicherung abzuschließen, wachsam zu sein und eventuelle Schäden direkt dem Hotelbetreiber anzuzeigen.